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Liebe Schulgemeinde,

ab 3. April endet offiziell die Pflicht (§ 2 Coronabetreuungsverordnung) zum Tragen einer Maske in der Schule.

Wir wünschen uns jedoch, dass alle Schüler:innen sowie alle in der Schule tätigen Personen bis auf Weiteres – insbesondere im Angesicht des derzeitigen Infektionsgeschehens - freiwillig an dieser Regelung festhalten.

Die schulischen Testungen werden bis zum 8.4.2022 fortgeführt. Nach den Osterferien wird in Folge dieses Beschlusses das anlasslose Testen nicht wiederaufgenommen.

Viele Grüße

U. Dörnemann und Dr. L. Jonischeit