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Liebe Schulgemeinde,

ab den 1.9.20 besteht weiterhin für das Schulgelände und den Gängen des Schulgebäudes die Maskenpflicht. Allein am Sitzplatz im Unterricht darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.

Die Schulkonferenz hat einstimmig ein Maskengebot für den Unterricht beschlossen und empfiehlt ausdrücklich das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.

Hierfür sind vor allem drei Gründe anzuführen:

  1. Ein wirksamer Infektionsschutz ist ohne Mund-Nase Bedeckung und ohne Abstand im Unterricht nicht gewährleistet.
    Vor allem die Solidarität gegenüber Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrkräften mit geschwächter Immunabwehr und der Wunsch, die gegenseitige Ansteckung zu verhindern, wird vielfach geäußert.
  2. Insbesondere der Fachunterricht in den Fachräumen Musik, Kunst, Naturwissenschaften und Technik mit stündlichen Lerngruppenwechseln birgt ein beträchtliches Ansteckungsrisiko, das ohne Mund-Nase-Bedeckung bedenklich erhöht wird.
  3. Ähnliches gilt für den Unterricht in der Oberstufe. Auch hier sind stündlich wechselnde Lerngruppen nicht zu vermeiden. Bei einer Infektion steht deshalb zu befürchten, dass schnell der ganze Jahrgang in Quarantäne muss. Geschieht das mehrfach im Schuljahr, sind die Abschlüsse gefährdet. Eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht kann auch hier helfen, die Infektionsgefahr zu reduzieren.

Die Schulleitung und die Schulkonferenz bitten alle Eltern, Schüler und Schülerinnen um Unterstützung dieses Anliegens, das selbstverständlich freiwillig erfolgt.

Wir danken in diesem Zusammenhang für die vielen schriftlichen und mündlichen Solidaritätsbekundungen.