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Diese Hausordnung will Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern, sowie das Verwaltungspersonal darüber informieren, was in der Erich Kästner-Schule zum Nutzen aller gelten muss. Sie benennt die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens an unserer Schule.

Diese Regeln gelten im Schulgebäude, sowie auf dem Schulgelände.

Unsere Schule ist eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.

Deshalb wird von unserer Schulgemeinde vorausgesetzt, dass sie

  • allen Mitgliedern der Schulgemeinde Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form bietet.
  • die verdeckte und offene Zurschaustellung aller Symbole extremistischer Gesinnung nicht toleriert. Dazu zählen insbesondere die in den extremistischen Szenen verwendeten Bekleidungsmarken und Dresscodes, handschriftliche Verwendungen, Logos, Ton- und Bildträger sowie Internetseiten.

An unserer Schule soll es menschlich zugehen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, sowie auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern vorausgesetzt, dass sie

  • einen höflichen Umgangston pflegen, untereinander und gegenüber allen, die an unserer Schule tätig sind.
  • alle gleichermaßen achten und die Schwachen schützen.
  • Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation nicht allein fertig werden.
  • Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer helfen, wo es möglich und erwünscht ist.
  • das Schuleigentum sowie das Privateigentum der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrerinnen und Lehrer, respektieren.

In unserer Schule soll niemand den guten Willen oder den Arbeitseinsatz anderer ausnutzen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • eigene wie auch vorgefundene Papiere und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen.
  • die eingeteilten Dienste im Gebäude und auf dem Hof sorgfältig ausführen.
  • Dienste in den Unterrichtsräumen übernehmen (z. B. den Arbeitsplatz in Ordnung halten, Stühle hochstellen, Geräte/Bücher wegräumen und die Tafel säubern).
  • Flure, Mensa und alle weiteren Räume (einschließlich der Toiletten) sauber verlassen.
  • einen gültigen Schülerausweis bei sich tragen.
  • den Organizer immer mit zur Schule bringen.

In unserer Schule soll gelernt werden. Niemand darf am Lernen gehindert oder beim Lernen benachteiligt werden.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
  • pünktlich zum Unterricht erscheinen.
  • Vertretungsunterricht als planmäßigen Unterricht akzeptieren, Lernzeitenaufgaben stellen bzw. bearbeiten.
  • sich zu Wort melden und abwarten, bis sie das Wort erhalten.
  • ihre Lehrerinnen und Lehrer nicht beim Unterrichten und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beim Lernen stören, sondern ihnen helfen und sie unterstützen.
  • während des Unterrichts nicht essen und trinken (soweit nicht ausdrücklich erlaubt), keine Kopfbedeckungen tragen (soweit nicht religiös begründet).
  • elektronische Geräte nur zu schulischen Zwecken nutzen und im Allgemeinen während der Unterrichtszeit die elektronischen Geräte ausschalten. Eine nichtstörende Nutzung (kein Telefonieren, kein lautes Musikhören) elektronischer Geräte ist während der Pausen grundsätzlich erlaubt. Auf den Höfen, in der Mensa, in den Gebäuden F und A sowie von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5 bis 8 dürfen während der Pausen keine elektronischen Geräte genutzt werden. In Notfällen kann mit Genehmigung der aufsichtführenden Lehrkraft telefoniert werden.
    Lehrerinnen und Lehrern ist die Nutzung von elektronischen Geräten zum Zweck der Unterrichtsvorbereitung- und Dokumentation jederzeit erlaubt.
    Bei Verlusten von Geräten übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Fotografier- und Filmverbot, Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Schulleitung.
  • sich während der unterrichtsfreien Zeit nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten, damit sie andere nicht stören. Diese sind
    in der 1. Stunde der Aufenthaltsbereich der Mensa, die Bibliothek als Stillarbeitsbereich für selbstständiges Lernen (PCs und eigene Laptops erlaubt) und der Schulhof, für die Schülerinnen und Schüler der SEK II auch die Aufenthaltsräume der SEK II. Weitere Ausnahmen bedürfen einer Erlaubnis der Schulleitung.
    in den übrigen Stunden für die Schülerinnen und Schüler der SEK II die Bibliothek, der Oberstufenraum (Regelungen für den Oberstufenraum werden erarbeitet und dort ausgehängt) und der Aufenthaltsbereich der Mensa.

In unserer Schule soll mit Gemeineigentum sinnvoll umgegangen werden.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • Unterrichtsmaterialien (Bücher, Geräte u.a.) sorgfältig behandeln.
  • ausgeliehene Materialien unbeschädigt und vollständig zurückgeben.
  • mit Verbrauchsmaterialien (Papier, Schwämme, Kreide u.a.) sparsam umgehen.
  • das Geschirr pfleglich behandeln und wegräumen, sowie Tische und Stühle sauber hinterlassen.
  • Einrichtungen der Schule nicht beschmieren, beschädigen oder zerstören.
  • Beschädigungen sofort melden.
  • die schulischen PC-/Internetzugänge nur im Rahmen der Vorgaben (lernbezogen) nutzen.

In unserer Schule soll sich jeder wohl und sicher fühlen können.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • alle Räume so verlassen, dass Nachfolgende sie ohne vorheriges Aufräumen und Säubern benutzen können.
  • im Gebäude wildes Spielen und Rennen unterlassen.
  • den Schulhof und das Gebäude nicht befahren (mit Rollschuhen, Skateboard, Roller u.a.) Ausnahme: Schulhof A – G.
  • nur an den dafür vorgesehenen Plätzen Ball spielen, aber auf keinen Fall im Schulgebäude. Lederbälle u.Ä. sind nur auf den Bolzplätzen erlaubt.
  • den Schulhof G – F und den Dschungel nur als Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 sowie als Paten/Streitschlichter benutzen.
  • keine Feuerwerkskörper oder Laserpointer zur Schule mitbringen. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten und stellt eine Straftat dar.
  • sich während der Unterrichtszeit oder bei internen Schulveranstaltungen nicht mit Schulfremden treffen. Besucher melden sich im Sekretariat. Bei Besuchen im Unterricht ist darüber hinaus die Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.
  • auf dem gesamten Schulgelände nicht rauchen.
  • möglichst keine Wertgegenstände oder diese nur auf eigene Gefahr mit in die Schule bringen; die Schule haftet nicht für diese Gegenstände.
  • sich für die Ordnung in der Schule mitverantwortlich fühlen und Verbesserungsvorschläge machen.
  • in der Mittagspause den richtigen Ort für ihre Freizeitbedürfnisse wählen:
    · zum Essen und Trinken die Mensa, zum Ausruhen und Unterhalten die Freizeiträumlichkeiten
    · für Bewegungs- und Ballspiele die Außenanlagen und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten.
  • an den Ausgabestellen für Essen/Getränke u.a. nicht drängeln und die Reihenfolge einhalten.
  • Beschädigungen, die sie in Räumen, an Einrichtungsgegenständen oder auf dem Außengelände bemerken, sofort in der Verwaltung melden, damit umgehend für die Instandsetzung gesorgt werden kann.
  • einen sicheren Weg von und zur Schule wählen und sich auf diesen Wegen verkehrsgerecht verhalten.

In unserer Schule gelten bestimmte Pausenregelungen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie

  • sich in den Pausen auf den Schulhöfen, im Aufenthaltsbereich der Mensa bzw. der Bibliothek, in Klassenräumen, in der Eingangshalle, sowie im Erdgeschoss des Gebäudes B aufhalten.
  • in der ersten Pause nicht das Außengelände vor der Schule betreten (Sek I).
  • ü sich in der Mittagpause darüber hinaus in den Jahrgangsclubs, der Spieleausgabe (5./6. Jg.), auf dem Bolzplatz oder in den Räumen mit offenen Angeboten (Mittagsangebote nach Aushang) aufhalten. Die Benutzung des Bolzplatzes und des Hügels vor der Schule ist den Schülerinnen und Schülern ab dem 7. Schuljahr nur in der Mittagspause gestattet.
  • sich beim ersten Gong vor ihrem Unterrichtsraum oder an ihrem Aufstellplatz einfinden.
  • das Schulgelände nur verlassen, wenn der Unterricht beendet ist (mit Ausnahme der SEK II-Schülerinnen und –Schüler). Schülerinnen und Schüler der SEK I dürfen das Schulgelände nur mit einer schriftlichen Sondergenehmigung des Schulleiters verlassen. Der Verzehr warmer Speisen aus Mensa und Cafeteria ist nur im Mensabereich erlaubt. Die Öffnungszeiten werden von der Schulleitung festgelegt (siehe Aushang). Der Verzehr warmer Speisen, die außerhalb gekauft wurden, ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • den Verwaltungsbereich nur einzeln betreten, wenn sie ein Mitglied der Schulleitung oder einen Beratungslehrer sprechen wollen oder etwas im Sekretariat zu erledigen haben und das Sekretariat geöffnet ist (Öffnungszeiten siehe Aushang).

Zum Aufenthalt in den Klassenräumen in der Mittagspause gelten die folgenden Regeln:

1. Auf jeder Jahrgangsetage gibt es eine Aufsicht. Den Anordnungen der Aufsichtspersonen ist unverzüglich Folge zu leisten.

2. Aufsichten und deren Vertretungen werden möglichst aus dem jeweiligen Team gestellt.

3. Das Treffen und Spielen auf den Fluren ist nicht erlaubt.

4. Drei Schülerinnen und Schüler müssen mindestens in der Klasse bleiben. Die Türen bleiben geöffnet. Sind weniger als drei Schüler anwesend, muss die Aufsicht aufgefordert werden den Raum zu verschließen.

5. Die Klassen müssen in ihren eigenen Räumen bleiben, gegenseitige Besuche sind nicht gestattet! (Hierzu werden von den Klassenlehrern mit Namen beschriftete Fotos an der Klassenzimmertür aufgehängt).

6. Essen und Trinken in den Klassenräumen ist erlaubt. Dies gilt nicht für warmes Mensaessen. Der Ordnungsdienst oder die anwesenden Schülerinnen und Schüler sorgen für ein sauberes Klassenzimmer.

7. In den Räumen soll eine ruhige Atmosphäre herrschen.

8. Die Klassenlehrer müssen direkt über Verstöße von der Aufsicht informiert werden.

9. Verstöße einzelner Schülerinnen und Schüler können dazu führen, dass diese ihr Recht auf Aufenthalt in ihren Räumen befristet verlieren.

Hinter diesen Regeln steht das Prinzip des sozialen Lernens. Es beruht auf der Übertragung von Verantwortung und Vertrauen.

Mensaregeln

Schülerinnen und Schüler dürfen sich in der Mittagspause nur zum Essen in der Mensa aufhalten. (Dieses gilt für in der Schule erworbenes bzw. von zu Hause mitgebrachtes Essen)

Im Rahmen der Wiluk- Tage informieren die Klassenlehrer die Kinder über den Ablauf in der Mensa.

In Freistunden außerhalb der Mittagspause kann die Mensa nach wie vor von der Sek II zum Erledigen von Hausaufgaben o.ä. genutzt werden. Das Handy- und Laptopverbot gilt weiterhin.

Alle Schülerinnen und Schüler verlassen ihren Essplatz sauber und ordentlich und stellen das Geschirr an die vorgesehenen Abstellflächen zurück. Die Reinigung der Mensa wird vom allgemein geregelten Umweltdienst übernommen.

Parkregeln

In unserer Schule wird das Parken von Fahrzeugen besonders geregelt.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • ihre Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Stellflächen parken.
  • für Fahrräder und Mofas die vorgesehenen Stellplätze benutzen.
  • Behindertenparkplätze sowie Feuerwehrzufahrten freihalten.

Schülerinnen und Schüler dürfen ihre PKWs nur auf dem Parkplatz an der Stiepeler Straße abstellen.

Schulzeiten und Sonderregelungen

Schulzeiten sind in der Regel von 7.50 Uhr bis 16.00 Uhr. Dienstags endet die Schulzeit in der Regel um 13.30 Uhr, für die S II um 13.45 Uhr, freitags um 12.45 Uhr. Ausnahmen werden besonders bekannt gegeben.

Die Türen der Schule werden um 7.30 Uhr geöffnet. Die Schule darf nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden. Bei Minustemperaturen wird ab 7.00 Uhr die Eingangshalle als Aufenthaltsmöglichkeit aufgeschlossen.

Der gesamte Außenbereich wird videoüberwacht.

Die Hausordnung wird durch Einzelregelungen – auch durch die Jahrgangsteams – ergänzt.

Diese Version der Hausordnung wurde von den schulischen Gremien im September 2022 verabschiedet.