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Die Schulpflegschaft - ein wichtiger Bestandteil der Arbeit an der EKS

Die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler ist die gemeinsame Aufgabe der Eltern und der Schule. Folgerichtig gehören die Eltern zur Schulgemeinde und leisten Beiträge zum Schulleben. Geregelt wird die Elternarbeit in den Schulen in der Landesverfassung, im Schulgesetz und in den darauf aufbauenden Vorschriften.

Die Grundlage der Elternmitwirkung ist die Klassen- bzw. die Stufenpflegschaft, der die Eltern aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse bzw. einer Stufe angehören. Hier werden die Eltern über die Unterrichtsinhalte informiert und entscheiden über Aktionen im Klassen- oder Stufenverband, z.B. über Klassenfahrten, mit. Außerdem wählen Sie ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Schulpflegschaft.

In der Schulpflegschaft informiert die Schulleitung die Elternvertreter über klassenübergreifende Aktionen. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Fachkonferenzen setzen die Kernlehrpläne des Landes um und erarbeiten dafür die Grundlagen des Unterrichts an der Schule.

Die Schulkonferenz ist das höchsten Gremium in der Schule. Sie bestimmt über alle wesentlichen Regelungen an der Schule, z.B. über die Hausordnung oder den Haushalt der Schule. Die Bedeutung der Eltern für das Schulleben wird hier besonders deutlich. Schließlich sind die Eltern in der Schulkonferenz gleichrangig zu den Schüler/innen und den Lehrer/innen vertreten.

Eine Information des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Elternmitwirkung ist hier zu finden. In dieser Broschüre werden die Mitwirkungsgremien vorgestellt, Aufgaben und Handlungsfelder skizziert und die Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung, der Lehrerschaft, den Schülerinnen und Schülern und eben den Eltern beschrieben.