Hausordnung für die Erich Kästner-Schule

Diese Hausordnung will Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, sowie das Verwaltungspersonal darüber informieren, was in der Erich Kästner-Schule zum Nutzen aller gelten muss. Sie benennt die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens an unserer Schule. Diese Regeln gelten im Schulgebäude, sowie auf dem Schulgelände.

1. Unsere Schule ist eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.

Deshalb wird von unserer Schulgemeinde vorausgesetzt,

  • dass sie allen Mitgliedern der Schulgemeinde Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form bietet.
  • die verdeckte und offene Zurschaustellung aller Symbole extremistischer Gesinnung nicht toleriert. Dazu zählen insbesondere die in den extremistischen Szenen verwendeten Bekleidungsmarken und Dresscodes, handschriftliche Verwendungen, Logos, Ton- und Bildträger sowie Internetseiten.

2. An unserer Schule soll es menschlich zugehen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, sowie auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern vorausgesetzt, dass sie 

  • einen höflichen Umgangston pflegen, untereinander und gegenüber allen, die an unserer Schule tätig sind.
  • alle gleichermaßen achten und die Schwachen schützen.
  • Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation nicht allein fertig werden.
  • Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern helfen, wo es möglich und erwünscht ist.
  • das Schuleigentum sowie das Privateigentum der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrerinnen und Lehrer, in Ruhe lassen.

3. In unserer Schule soll niemand den guten Willen oder den Arbeitseinsatz anderer ausnutzen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet,

  • dass sie eigene wie auch vorgefundene Papiere und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter werfen.
  • die eingeteilten Dienste im Gebäude und auf dem Hof sorgfältig ausführen.
  • Dienste in den Unterrichtsräumen übernehmen (z. B. den Arbeitsplatz in Ordnung halten, Stühle hochstellen, Geräte/Bücher wegräumen und die Tafel säubern).
  • Flure, Mensa und alle weiteren Räume (einschließlich der Toiletten) sauber verlassen.
  • einen gültigen Schülerausweis bei sich tragen.

4. In unserer Schule soll gelernt werden. Niemand darf am Lernen gehindert oder beim Lernen benachteiligt werden.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet,

  • dass sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen. pünktlich zum Unterricht kommen.
  • Vertretungsunterricht als planmäßigen Unterricht akzeptieren.
  • sich zu Wort melden und abwarten, bis sie das Wort erhalten.
  • ihre Lehrerinnen und Lehrer nicht beim Unterrichten und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beim Lernen stören, sondern ihnen helfen und sie unterstützen.
  • während des Unterrichts nicht essen und trinken (soweit nicht ausdrücklich erlaubt), keine Kopfbedeckungen tragen (soweit nicht religiös begründet).
  • elektronische Geräte nur zu schulischen Zwecken nutzen und im Allgemeinen während der Unterrichtszeit und in den Pausen ausschalten. In Notfällen kann mit Genehmigung der aufsichtführenden Lehrkraft in der Eingangshalle telefoniert werden. Bei Verlusten von Geräten übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Fotografier- und Filmverbot, Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Schulleitung.
  • sich während der unterrichtsfreien Zeit nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten, damit sie andere Schüler nicht stören. Diese sind
    • in der 1. Stunde der Aufenthaltsbereich der Mensa, die Bibliothek als Stillarbeitsbereich für selbständiges Lernen und der Schulhof, für die Schülerinnen und Schüler der Sek II auch die Aufenthaltsräume der Sek II. Weitere Ausnahmen bedürfen einer Erlaubnis der Schulleitung.
    • in der 8. und 9. Stunde das im Stundenplan ausgewiesene Silentium, der Förderraum F 005 oder die Bibliothek als Stillarbeitsbereich für selbständiges Lernen.
    • in den übrigen Stunden für die Schülerinnen und Schüler der Sek II die Bibliothek, der Oberstufenraum und der Aufenthaltsbereich der Mensa. Regelungen für den Oberstufenraum werden erarbeitet. In den Pausen gelten besondere Regeln (siehe Punkt 6)

5. In unserer Schule soll mit Gemeineigentum sinnvoll umgegangen werden.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • Unterrichtsmaterialien (Bücher, Geräte u. a.) sorgfältig behandeln.
  • ausgeliehene Materialien unbeschädigt und vollständig zurückgeben.
  • mit Verbrauchsmaterialien (Papier, Schwämme, Kreide u. a.) sparsam umgehen.
  • das Geschirr pfleglich behandeln und wegräumen, sowie Tische und Stühle sauber hinterlassen.
  • Einrichtungen der Schule nicht beschmieren, beschädigen oder zerstören.
  • Beschädigungen sofort melden.
  • die schulischen PC-/Internetzugänge nur im Rahmen der Vorgaben nutzen.

6. In unserer Schule soll sich jeder wohl und sicher fühlen können.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie 

  • alle Räume so verlassen, dass Nachfolgende sie ohne vorheriges Aufräumen und Säubern benutzen können.
  • im Gebäude wildes Spielen und Rennen unterlassen.
  • den Schulhof und das Gebäude nicht befahren (mit Rollschuhen, Skateboard u. a., Ausnahme: Schulhof A-G).
  • nur an den dafür vorgesehenen Plätzen Ball spielen, aber auf keinen Fall im Schulgebäude. Lederbälle o.ä. sind nur auf dem Schulhof G-F und dem Bolzplatz vor dem Schulgebäude erlaubt.
  • den Schulhof G-F und den Dschungel nur als Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 sowie als Paten benutzen.
  • keine Feuerwerkskörper oder Laserpointer zur Schule mitbringen. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
  • sich während der Unterrichtszeit oder bei internen Schulveranstaltungen nicht mit Schulfremden treffen. Besucher melden sich im Sekretariat. Bei Besuchen im Unterricht ist darüber hinaus die Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft erforderlich.
  • auf dem gesamten Schulgelände nicht rauchen.
  • möglichst keine Wertegegenstände und nur auf eigene Gefahr mit in die Schule bringen; die Schule haftet nicht für diese Gegenstände.
  • sich für die Ordnung in der Schule mitverantwortlich fühlen und Verbesserungsvorschläge machen.
  • in der Mittagspause den richtigen Ort für ihre Freizeitbedürfnisse wählen:
    • zum Essen und Trinken die Mensa zum Ausruhen und Unterhalten die Freizeiträumlichkeiten
    • für Bewegungs- und Ballspiele die Außenanlagen und die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten
  • an den Ausgabestellen für Essen/Getränke u. a. nicht drängeln und die Reihenfolge einhalten.
  • Beschädigungen, die sie in Räumen, an Einrichtungsgegenständen oder auf dem Außengelände bemerken, sofort in der Verwaltung melden, damit umgehend für die Instandsetzung gesorgt werden kann.
  • einen sicheren Weg von und zur Schule wählen und sich auf diesen Wegen verkehrsgerecht verhalten.

7. In unserer Schule gelten bestimmte Pausenregelungen.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie

  • sich in den Pausen auf dem Schulhof, im Aufenthaltsbereich der Mensa und der Bibliothek sowie im Erdgeschoss des Gebäude B aufhalten (mit Ausnahme der Sek II-Schülerinnen und –Schüler, die sich außerdem in den Oberstufenräumen aufhalten dürfen und mit Ausnahme der Jahrgangsstufen 9 und 10, die sich außerdem auf den Fluren und in den Clubräumen im Gebäude C aufhalten dürfen; weitere Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Schulleitung). Die Eingangshalle ist kein Aufenthaltsbereich.
  • sich in der Mittagspause darüber hinaus in den Jahrgangsclubs, der Spieleausgabe, auf dem Bolzplatz oder in den Räumen mit offenen Angeboten aufhalten. Die Öffnungszeiten sind im Stundenplan bzw. durch Aushang vermerkt. Auch in der Mittagspause ist die Eingangshalle kein Aufenthaltsbereich. Die Benutzung des Bolzplatzes wird gesondert geregelt.
  • sich beim ersten Gong vor ihrem Unterrichtsraum einfinden.
  • das Schulgelände nur verlassen, wenn der Unterricht beendet ist (mit Ausnahme der Sek II-Schülerinnen und –Schüler). Schülerinnen und Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nur mit einer Sondergenehmigung des Schulleiters verlassen. Der Verzehr warmer Speisen aus Mensa und Cafeteria ist nur im Mensabereich erlaubt. Die Öffnungszeiten werden von der Schulleitung festgelegt (siehe Aushang). Der Verzehr warmer Speisen, die außerhalb gekauft wurden, ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • den Verwaltungsbereich nur betreten, wenn sie eine Mitglied der Schulleitung oder einen Beratungslehrer sprechen wollen, oder etwas im Sekretariat zu erledigen haben und das Sekretariat geöffnet ist (Öffnungszeiten siehe Aushang).

8. In unserer Schule wird das Parken von Fahrzeugen besonders geregelt.

Deshalb wird von unseren Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls auch von unseren Lehrerinnen und Lehrern erwartet, dass sie

  • ihre Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Stellflächen parken.
  • für Fahrräder und Mofas die vorgesehenen Stellplätze benutzen.
  • Behindertenparkplätze sowie Feuerwehrzufahrten freihalten.

Schülerinnen und Schüler dürfen ihre PKW nur auf dem Parkplatz an der Stiepeler Straße abstellen.

Für Regenpausen gelten folgende Sonderregelungen: Regenpausen werden angesagt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen in den Klassenräumen bleiben. Sie müssen sich darin besonders geordnet und rücksichtsvoll verhalten.

Schulzeiten sind in der Regel von 7.50 bis 15.30 Uhr, für die Sek. II bis 16.15 Uhr. Dienstags endet die Schulzeit für die Sek. I in der Regel um 13.05 Uhr, für die Sek. II um 13.50 Uhr. Ausnahmen werden besonders bekannt gegeben.

Die Türen der Schule werden um 7.30 Uhr geöffnet. Die Schule darf nur durch den Haupteingang betreten und verlassen werden. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden. Bei Minustemperaturen wird ab 7.00 Uhr die Eingangshalle als Aufenthaltsmöglichkeit aufgeschlossen.

Der gesamte Außenbereich wird Video überwacht.

 

Diese Hausordnung wird durch Einzelregelungen ergänzt