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Liebe Schulgemeinde,

hier erste Informationenzum Schulbetrieb der Erich Kästner-Schule ab dem 15.2.2021.

  • Am Montag, 15.2 und Dienstag, 16.2 findet an den beiden Ferientagen kein Unterricht statt, weder in Distanz-noch in Präsenzform.
  • Am Montag, 15.2 ist die Schule geschlossen.
  • Von Mittwoch, 17.2 bis Freitag, 19.2 wird der Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen fortgesetzt. Eine Notbetreuung (auf Antrag) ist eingerichtet.
  • Von Mittwoch, 17.2 bis Freitag, 19.2 werden die Anmeldungen für den neuen fünften Jahrgang (2021/22) entgegengenommen. Dieses erfolgt im Regelfall schriftlich, ggfs. nach telefonischer Rücksprache mit der Abteilungsleitung. Die Eltern, die nach telefonischer Rücksprache eine persönliche Beratung wünschenund einen Termin vereinbart haben, geben ihre Anmeldung im Gebäude Hab. Sie nutzen dazu bitte den Eingang links neben dem Gebäude, der Weg ist ausgeschildert.An den drei Anmeldetagen gelten die in den Grundschulen übermittelten alphabetischen Bearbeitungszeiten.
  • Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2 in Form eines Wechsels aus Präsenz-und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Zusätzlich betrifft das Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.Wie dieses konkret umgesetzt werden wird, erarbeitet die Schulleitung bis Dienstag, 16.2. Die Stundenpläne werden dann veröffentlicht.
  • Die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgangstufen werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, wird das Schulministerium NRW auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung (Notbetreuung) ermöglicht.
  • Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
  • Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen sofern nicht bereits geschehen nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind nur zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen.
  • Die Durchführung von Schulfahrten ist bisher für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.

Dr. Ludger Jonischeit & Ute Dörnemann