Liebe Schulgemeinde
als zusätzliche Maßnahme für den Gesundheitsschutz in den Schulen und als Beitrag zum Infektionsschutz, gibt das Ministerium Ihren Kindern bis zu den Osterferien die Möglichkeit innerhalb der Unterrichtszeit einen Schnelltest selbstständig durchzuführen (Pressemitteilung). Diese Maßnahme werden wir in der kommenden Woche umsetzen. Die jeweiligen Informationen erhalten Sie in den folgenden Anschreiben.
Weitergehende Informationen erhalten Sie zudem auf der Seite des Ministeriums (www.schulministerium.nrw).
Mit freundlichen Grüßen
Ute Dörnemann und Dr. Ludger Jonischeit
Am 15.3. nimmt die EKS den Schulbetrieb wieder auf - in den Jahrgängen 5-EF als Wechselunterricht, in Jahrgang Q1 und Q2 in vollem Umfang.
Mehr Informationen finden Sie hier;
Aufgrund der Pressekonferenz der Ministerin am Freitagmittag, aktualisieren wir kurzfristig die Hygienemaßnahmen für Montag, den 22.2.21. Danach sollen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 mindestens eine medizinische Maske tragen - die konkrete Anweisung dazu erwarten wir erst am Montag.
Dr. L. Jonischeit
Liebe Schulgemeinde,
detaillierte Informationen zum Unterrichtsbeginn am 22.2. finden sie hier.
Hier sind die neuen Raumpläne der Q1 und der Q2 für die kommende Zeit hinterlegt. Bleiben sie gesund! U. Dörnemann u. Dr. L. Jonischeit
Liebe Schulgemeinde,
der Schulbetrieb der Erich Kästner-Schule ab dem 22.2.2021 gestaltet sich gemäß den Vorgaben in einer Mischung aus Präsenz-und Distanzunterricht.
Ab Montag, 22.2 wird in den abschlussrelevanten Jahrgangsstufen Q1 und Q2 uneingeschränkter Präsenzunterricht stattfinden. Der Unterricht in der Q2 wird im Gebäude D, der Unterricht der Q1 im Gebäude A durchgeführt. Lerngruppen, die die Zahl vonetwa 15 SuS überschreiten, haben zwei Räume zur Verfügung, um einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten zu können, wenn der Raum es anders nicht hergibt. Der Unterricht erfolgt dann parallel in zwei Räumen, da ein Hybridunterricht aufgrund der fehlenden W-LAN Anbindung der Schule nicht möglich ist. Maßgeblich für die Unterrichtszeiten ist der aktuelle Stundenplan, eine selbständige Verlegung von Unterrichtszeiten ist nicht möglich.
In der abschlussrelevanten Jahrgangsstufe 10 wird der Präsenzunterricht nach dem Wechselmodell erfolgen. Die Klassen der Jahrgangstufe 10 werden dazu jeweils nach Alphabet in zwei Gruppen geteilt. Die Gruppe A (die erste Hälfte der Klassenliste) erhält in der Woche vom 22.2 -26.2 am Montag, Mittwoch und Freitag in ihren Klassenräumen Unterricht, in der Woche vom 1.3 bis5.3 am Dienstag und Donnerstag. Die Gruppe B (die zweite Hälfte der Klassenliste) erhält in der Woche vom 22.2 -26.2 am Dienstag und Donnerstag in ihren Klassenräumen Unterricht, in der zweiten Woche vom 1.3 bis 5.3 am Montag, Mittwoch und Freitag. Folgender Plan ist vorgesehen:
Mo 22.2. | Di, 23.2. | Mi, 24.2. | Do, 25.2. | Fr, 26.2. | Mo, 1.3. | Di, 2.3. | Mi, 3.3. | Do, 4.3, | Fr, 5.3. |
Gruppe A | Gruppe B | Gruppe A | Gruppe B | Gruppe A | Gruppe B | Gruppe A | Gruppe B | Gruppe A | Gruppe B |
Der Unterricht erfolgt im Rahmen des aktuellen Stundenplans, ein Verschieben der Unterrichtsstunden ist nicht möglich. Der differenzierte Unterricht findet im Kurssystem statt, ebenso die WP-Kurse. Rel/PPhil findet im Klassenverband statt.
In den abschlussrelevanten Klassen LZP 1 und LZP 2 (9.Jahrgang )wird uneingeschränkter Präsenzunterricht stattfinden. Der Unterricht im LZP 1 wird – wenn möglich – in Wattenscheid stattfinden, der Unterricht im LZP 2 in einem gesondert ausgewiesenen Klassenraum.
Ab Montag, 22.2 beginnt der Unterricht um 7.50Uhr und endet um 16.00 Uhr.In allen bisher nicht genannten Klassen (Jahrgangstufen 5,6,7,8,9 und EF) wird wie bisher Distanzunterricht stattfinden. Voraussichtlich wird der Anteil den Online-Konferenzen zugunsten einer Aufgabenübermittlung via Moodle/Teams reduziert werden müssen, da nicht in jedem Fall gewährleistet ist, dass die zuständige Lehrkraft zur gültigen Unterrichtszeit eine Onlinesitzung von zu Hause aus starten kann, wenn sie zuvor im Präsenzunterricht der Schule tätig war. Eine flächendeckende Durchführung von Online-Sitzungen über die Schule ist aufgrund der fehlenden W-LAN Anbindung leider nicht möglich.
Das Einstellen beispielsweise von Wochenaufgaben aber ist gewährleistet. Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, wird das Schulministerium NRW auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.
FürSchülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auch weiterhin auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung (Notbetreuungin der Bibliothek) ermöglicht.
Darüber hinaus gelten folgende Rahmenvorgaben:Die notwendigen drei Vorabiturklausuren müssen bis zu den Osterferien geschrieben werden. Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeitenin diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind nur zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen.
DieDurchführung von Schulfahrtenist biszu den Sommerferien 2021 unzulässig.
Weitere Informationen zu Raumplänen, Hygienevorgaben folgen in den kommenden Tagen.
Dr. Ludger Jonischeit & Ute Dörneman
Liebe Schulgemeinde,
hier erste Informationenzum Schulbetrieb der Erich Kästner-Schule ab dem 15.2.2021.
- Am Montag, 15.2 und Dienstag, 16.2 findet an den beiden Ferientagen kein Unterricht statt, weder in Distanz-noch in Präsenzform.
- Am Montag, 15.2 ist die Schule geschlossen.
- Von Mittwoch, 17.2 bis Freitag, 19.2 wird der Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen fortgesetzt. Eine Notbetreuung (auf Antrag) ist eingerichtet.
- Von Mittwoch, 17.2 bis Freitag, 19.2 werden die Anmeldungen für den neuen fünften Jahrgang (2021/22) entgegengenommen. Dieses erfolgt im Regelfall schriftlich, ggfs. nach telefonischer Rücksprache mit der Abteilungsleitung. Die Eltern, die nach telefonischer Rücksprache eine persönliche Beratung wünschenund einen Termin vereinbart haben, geben ihre Anmeldung im Gebäude Hab. Sie nutzen dazu bitte den Eingang links neben dem Gebäude, der Weg ist ausgeschildert.An den drei Anmeldetagen gelten die in den Grundschulen übermittelten alphabetischen Bearbeitungszeiten.
- Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2 in Form eines Wechsels aus Präsenz-und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Zusätzlich betrifft das Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.Wie dieses konkret umgesetzt werden wird, erarbeitet die Schulleitung bis Dienstag, 16.2. Die Stundenpläne werden dann veröffentlicht.
- Die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgangstufen werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.Sobald sich die Infektionslage weiter entspannt, wird das Schulministerium NRW auch eine Rückkehr für die Schülerinnen und Schüler weiterer Jahrgangsstufen zumindest in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb prüfen und entscheiden.
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung (Notbetreuung) ermöglicht.
- Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
- Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen –sofern nicht bereits geschehen –nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind nur zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen.
- Die Durchführung von Schulfahrten ist bisher für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021.
Dr. Ludger Jonischeit & Ute Dörnemann